Erste-Hilfe Kurse 

für Fahrschüler*innen

Besuchen Sie uns gerne in unseren 9 Unterrichtseinheiten zertifiziert für den Erwerb des Führerschein. 

Partner-Fahrschulen:

Frankfurt (Oder) 



Wir arbeiten mit insgesamt 3 Fahrschulen in unserer wunder-schönen Heimatstadt Frankfurt (Oder) zusammen. Besuchen Sie uns gerne! 

Fürstenwalde/ Spree


Am Standort in Fürstenwalde/ Spree direkt in Bahnhofsnähe bieten wir unsere praxisnahen Kurse für Sie an. 

Beeskow




Gleich zweimal sind wir in Beeskow im Landkreis Oder-Spree vertreten und würden uns freuen Sie ausbilden zudürfen. 

Märkisch- Oderland



In Neuenhagen bei Berlin direkt am Bahnhof bieten wir Ihnen unsere Kurse an. Weitere Projekte in MOL folgen, bleiben Sie gespannt.  

Bald in Ihrer Stadt/Fahrschule?

Sie sind Fahrleher*in oder eine interessierte Fahrschule? Wir kommen gerne zu Ihnen und bilden vor Ort Ihre Fahrschüler*in aus.

Erste-Hilfe Kurse 

für betriebliche Ersthelfer*in

Besuchen Sie uns gerne in unseren 9 Unterrichtseinheiten zertifiziert für die Ausbildung, Fortbildung und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder nach DGUV/ BG.

  • Erste-Hilfe Ausbildung, ebenfalls für FeV geeignet, 1. Kurs für betriebliche Ersthelfer*in
  • Erste-Hilfe Fortbildung, Auffrischung alle 2 Jahre 
  • Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder



Schulung bei uns:

Sie kommen zu uns!!!

Schulungsraum in Frankurt (Oder)
Mindestens 10 Tage Voranmeldung 
Mindestens 10 Teilnehmende
Maximal 20 Teilnehmende

In House Schulung: 

Wir kommen zu Ihnen!!!

Schulungsraum mit mindestens 50qm
Mindestens 10 Tage Voranmeldung
Mindestens 10 Teilnehmende
Maximal 20 Teilmehmende

Abrechnungsformular 

Die Erste-Hilfe Kurse zertifiziert nach der DGUV/ BG können bei Ihrer zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Kontaktieren Sie vorab Ihre BG um eine mögliche Kostenübernahme oder Bestätigung der Kostenübernahme zu beantragen. Ein Muster Dokument finden Sie im Folgenden bitte senden Sie es uns ausgefüllt mindestens 10 Tage vor dem Kurs zu.  

Hinweis: Findet keine Kostenübernahme statt oder werden an der Personenanzahl Änderungen kleiner 10 Tage vor einem Kurs oder spontanes nicht erscheinen vorgenommen werden. Stellen wir Ihnen die entstanden Kosten Privat in Rechnung in Höhe der aktuellen Vergütung der Unfallkassen/ Berufsgenossenschaften.